Allgemeine Geschäftsbedingungen von StattTour gUG (haftungsbeschränkt)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin (im Folgenden „Kunde“ genannt) und StattTour (105 VIERTEL HAMBURG gGmbH) (im Folgenden auch „Veranstalter“ genannt). Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.
- Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Leistungen des Veranstalters im Rahmen von Stadtführungen und Veranstaltungen aller Art für Verbraucher, Unternehmen aller Art und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Einbeziehung der Vertragsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn der Veranstalter hat deren Geltung schriftlich zugestimmt.
1.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der Gesetze und Übereinkommen des internationalen Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
2.Anmeldung/ Buchung
2.1 Mit seiner schriftlichen, mündlichen, fernmündlichen oder elektronischen Anmeldung zu einer Tour bietet der Kunde den Abschluss eines Dienst- und Mietvertrags über eine geführte Tour mit dem Veranstalter zu dem auf der Website genannten Preis an.
2.2 Voraussetzung für jede Buchung ist, dass der Kunde und alle von ihm angemeldeten Teilnehmer das 14. Lebensjahr vollendet haben.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, indem der Veranstalter dem Kunden die Buchung auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform bestätigt.
2.4 Mit der Anmeldung erklärt der Kunde sich einverstanden und willigt ein, dass der Veranstalter die von ihm übermittelten Daten im Rahmen der Bestimmungen der Datenschutzerklärung für die vertraglichen Zwecke verarbeiten, speichern sowie übermitteln. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der sonst im Gesetz genannten Beteiligten erforderlich ist und die schutzwürdigen Belange des Kundens hierdurch nicht verletzt werden.
- Leistungsbeschreibung
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters sowie den gegebenenfalls individuell vereinbarten Leistungen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
3.2 Der Veranstalter behält sich vor, bei bestimmten Veranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen und festzulegen.
3.3 Die maximale Teilnehmerzahl pro Tour beträgt grundsätzlich 12 Personen.
- Tourdurchführung
4.1 Treffpunkt für den Tourbeginn ist der in der Buchungsbestätigung benannte Ort. Der Kunde und alle weiteren von ihm angemeldeten Teilnehmer haben sich rechtzeitig – spätestens 10 Minuten vor Tourbeginn– am Treffpunkt einzufinden. Für den Fall einer angekündigten Verspätung wartet der Gästeführer maximal 10 Minuten ab der vereinbarten Startzeit am vereinbarten Treffpunkt. Erscheinen die verspäteten Personen bis dahin nicht, startet der Gästeführer die Tour. Der Anspruch des Veranstalters auf die Entrichtung der Teilnahmegebühren bleibt bestehen.
4.2 Zu Beginn der Tour werden dem Kunden ausführliche Hinweise zur Bedienung und Steuerung des Rollstuhls an die Hand gegeben.
4.3 Der Veranstalter behält es sich vor, Kunden, bei denen Zweifel an der Fahreignung bestehen oder die den Sicherheitsanweisungen oder sonstige Anweisungen des Gästeführers zuwiderhandeln oder die Durchführung der Tour nachhaltig stören oder sich und/oder andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen. Für den Fall des berechtigten Ausschlusses bleibt der Anspruch des Veranstalters auf die Entrichtung der Teilnahmegebühren durch den Kunden bestehen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung sofort fällig und spätestens bei Veranstaltungsbeginn ohne Abzug an den Veranstalter zu bezahlen. Wurden die Teilnahmegebühren nicht bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt, ist der Veranstalter berechtigt, dem Kunden die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
5.2 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.Stornierung
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung seine Teilnahme stornieren. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Veranstalter. Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail an statt.tour@gmail.com erfolgen.
6.2 Für den Falle einer Stornierung gelten folgende Bedingungen: Storniert der Kunde die Buchung bis zum 14. Tag vor der Veranstaltung, fallen keine Stornogebühren an. Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Teilnahmegebühren zu bezahlen. Ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Betrag zu leisten. Kosten, die im Zusammenhang mit dem oder durch den stornierten Auftrag dem Veranstalter angefallen sind, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
7.Tourabsage/ Abbruch der Tour
7.1 Der Veranstalter behält sich vor, eine dem Kunden bestätigte Tour abzusagen, wenn
– die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und/oder
– der Gästeführer krank und kurzfristig kein Ersatz beschaffen werden kann und/oder
– die Außentemperaturen unter 5° C betragen und/oder
– eine Regenwahrscheinlichkeit von mehr als 85 % besteht.
Hierüber informiert der Veranstalter den Kunden mindestens 24 Stunden vor Beginn der Tour über die vom Kunden hinterlassene Email-Adresse. Sollte es entgegen der Wettervorhersage bei Tourbeginn regnen, entscheidet der Gästeführer vor Ort, ob die Tour stattfindet. Grundsätzlich ist der Tourverlauf so angelegt, dass der Kunde sich bei kurzen Schauern unterstellen können. Auf Wunsch erhält der Kunde kostenlos einen Regenponcho leihweise zur Verfügung gestellt.
7.2 Im Fall der Absage durch den Veranstalter gemäß 7.1 sind die Teilnahmegebühren nicht zu entrichten, es fallen auch keine Stornogebühren an.
7.3 Soweit die Tour auf Grund höherer Gewalt (z.B. Sturm, Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen), verkehrsgefährdender Straßenzustände, besonderer Verkehrssituationen oder sonstigen Betriebs- oder Verkehrsstörungen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten und/oder vorherzusehen sind, nicht oder nicht in der geplanten Form durchgeführt werden kann, ist der Veranstalter berechtigt, vor oder während der Tour vom Vertrag zurückzutreten, und/oder den Verlauf zu ändern. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren und/oder auf Ersatz sonstiger Vermögensschäden, wie z.B. Anreisekosten o.Ä.
- Änderungsvorbehalt
Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Tour vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Tour für den Kunden nicht wesentlich ändern. Der Veranstalter ist berechtigt, den vorgesehenen Gästeführer oder Referenten im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich der angekündigten Tour gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
- Haftung
9.1 Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Gästeführer/Innen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden insoweit Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden und/oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.
9.3 Die Haftung des Veranstalters, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen richtet sich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur bei schuldhaften Verletzungen solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regemäßig vertrauen darf.
Ein Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unberührt bleibt die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen und/oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters, einem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.5 Die Teilnahme an der Tour und die Benutzung des Rollstuhls erfolgen auf eigene Gefahr.
Der Kunde haftet für selbstverschuldete Unfälle und hieraus resultierende Folgen.
9.6 Der Kunde haftet auch für alle Veränderungen und Verschlechterungen des Rollstuhls, die nicht auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Der Kunde haftet daher während der Dauer der Überlassung für sämtliche Schäden, den Verlust des Rollstuhls oder Schadensnebenkosten wie Bergung, Sachverständigenkosten, Mietausfall etc., wenn er den Verlust und/oder Schaden selbst zu vertreten hat.
9.5 Bei Kinder- und Jugendführungen und Schulklassen übernimmt grundsätzlich weder der Veranstalter noch der Gästeführer die Aufsichtspflicht. Das Begleitpersonal muss vom Kunden gestellt werden.
10. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen dem Veranstalter und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Veranstalters, soweit der Kunde im Handelsregister eingetragener Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge. Falls eine Bestimmung unwirksam sein sollte, verpflichten sich die Vertragspartner an deren Stelle eine solche Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: 02.07.2020